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French Bully Club SRZ
Präsidentin Natasha Koller4313 Möhlin
Tel. 076 283 61 77
WICHTIG!
Wir akzeptieren keine französischen Bulldoggen mit kurzen Nasen mit Faltenbildungen.
Zuchtzulassungen werden nur erteilt wenn der Hund freiatmend ist und von einem Spezialisten untersucht wurde.
Dies gilt auch für die Rasse Mops und Shih-Tzu!
1. Grundsatz Es darf nur mit reinrassigen, gesunden und vom Wesen her einwandfreien Hunden unter Einhaltung der Forderungen des Schweizer Tierschutzgesetzes gezüchtet werden. Zuchtziel der Französischen Bulldogge ist ein gesunder, vitaler, leistungsfähiger, freundlicher und wesensfester molosseartiger Begleit- und Familienhund. Hierfür sind neben der bestandenen Zuchtzulassungsprüfung inkl. der erfolgten ärztlichen Untersuchungen, eine saubere und artgerechte Unterbringung im Wohnumfeld, sorgfältige Pflege, ausreichender Freiauslauf sowie menschliche Zuwendung Grundvoraussetzungen.
2. Mindestalter
2.1. Rüden Rüden dürfen ab dem 12. Lebensmonat zur Zucht eingesetzt werden nach bestandener Zuchttauglichkeitsprüfung. Es gibt keine Altersbegrenzung, dennoch ist auf die Vitalität zu achten.
2.2. Hündinnen Der Zuchteinsatz beschränkt sich bis zum 8. Lebensjahr. Hündinnen dürfen erst ab der zweiten Läufigkeit zur Zucht eingesetzt werden nach bestandener Zuchttauglichkeitsprüfung und genügend Reife.
2.3. Ausnahmen müssen genehmigt werden.
3. Belegungen
3.1. Folgebelegungen Folgebelegungen müssen begründet werden. Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie zwingend in der nächsten Hitze leer bleiben.
3.2. Direkte Linienzucht muss genehmigt werden.
3.3. Wiederholungsverpaarungen Sind Mängel oder Fehler bei Welpen aufgetreten ist die Wiederholungsverpaarung untersagt. 4. Zuchtzulassung Die Zuchttauglichkeitsbescheinigung kann ab 12 Monaten erteilt werden. Die Zuchttauglichkeit setzt untenstehende Punkte (5.1-5.7) als bestanden voraus. Ausnahmen müssen genehmigt werden. 5. Zwingende Untersuchungen Jede Französische Bulldogge muss zwingend auf folgende Punkte von einem Tierarzt untersucht werden: Atmung, Patellaluxation, Wirbelsäule, Gebiss, Augen, Herz und Allgemeinzustand
5.1. Atmung
Die Französische Bulldogge sollte in der Lage sein, so zu atmen, dass sie in ihrem täglichen Leben als vitaler und belastbarer Familien- und Begleithund nicht eingeschränkt wird. Es ist darauf zu achten, dass die Atmung stetig im Sinne des Tierwohls verbessert wird. Da das brachyzephale Atemnotsyndrom mit der Übertypisierung zusammenhängt, sind Übertypisierungen zu vermeiden. Die Selektion sollte auf gut ausgebildete Nasenöffnungen und einem längeren Fang (längere Nase) beruhen. Dennoch sind Länge und Öffnung allein nicht ausschlaggebend, denn auch auf die inneren Atemwege (inkl. Weichteile) kommt es darauf an. Es liegt deshalb auch in der Verantwortung des Züchters nur Tiere auszuwählen, welche durch die Atmung keine Einschränkungen im täglichen Leben und Wohlbefinden haben und über ausreichend breite und durchgängige Atemwege haben, so dass Lebensqualität, Vitalität und Thermoregulation gut funktionieren. Eine röchelnde, schnarchende Atmung auch im Ruhezustand führt zum Zuchtausschluss.
Geräuschlose Atmung (BOAS 0) = uneingeschränkt zuchttauglich Leichte Atemgeräusche (BOAS 1) = zugelassen, Verpaarung nur mit geräuschlos Laute Atemgeräusche (BOAS 2) = keine Zuchtzulassung Extrem laute Atemgeräusche / ständige Atemnot (BOAS 3) = keine Zuchtzulassung Eine schlecht funktionierende Atmung ist mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden und ist laut dem Tierschutzgesetz verboten.
5.2. Patellaluxation Die Untersuchung erfolgt von einem Tierarzt in Tastbefund und/oder Röntgen. Patella 0 = uneingeschränkte Zuchttauglichkeit Patella 1 = zugelassen, Verpaarung nur mit PL 0 Patella 2 oder höher = keine Zuchtzulassung
5.3. Wirbelsäule Die Wirbelsäule wird vom Tierarzt geröntgt und untersucht. Es ist darauf zu achten, dass die Wirbelsäule insgesamt einen stabilen und guten Verlauf hat. Jegliche Deformationen müssen vom Tierarzt dokumentiert werden. Keilwirbel 0 = uneingeschränkte Zuchttauglichkeit Keilwirbel 1-2 = uneingeschränkte Zuchttauglichkeit Keilwirbel 3 = zugelassen, Verpaarung nur mit KW 0 Keilwirbel 4 oder höher = keine Zuchtzulassung Drei Keilwirbel können weniger schlimm sein, als ein deutlich ausgeprägter Keilwirbel an falscher Stelle. In der Lendenwirbelsäule werden keine Keilwirbel gestattet.
5.4. Gebiss Ein leichtes Vorbiss ist laut FCI rassetypisch. Jedoch muss die Französische Bulldogge zwingend fähig sein, den Mund komplett zu schliessen. Die Zunge darf nicht raushängen. Fehlende Zähne oder Anomalien sind vom Tierarzt zu dokumentieren
5.5. Augen Allgemeine Untersuchung auf unter anderem Ektropium, Entropium und Distichiasis. Alle Abweichungen sind vom Tierarzt zu dokumentieren.
5.6. Herz Allgemeine Untersuchung durch einen Tierarzt mittels Auskultation oder Ultraschall.
5.7. Allgemeinzustand Der Tierarzt hat das vorgestellte Tier auf den Allgemeinzustand zu prüfen. Es darf nur mit Hunden gezüchtet werden, welche einen gepflegten und gesunden Allgemeinzustand aufweisen. Auffälligkeiten oder sonstige von der Norm abweichende Merkmale müssen vom Tierarzt dokumentiert werden.
6. Erwünschte weitere Untersuchungen Um die Gesundheit der Rasse nachhaltig im Sinne des Tierwohls zu fördern, ist es erwünscht, weitere Untersuchungen durchzuführen.
6.1. Atemwegsorgane und/oder Atemwegsdurchmesser können mittels verschiedenen diagnostischen Methoden ausgemessen oder beurteilt werden. Dies ist sehr erwünscht, um die Atmung nachhaltig verbessern zu können.
6.2. Genetische Untersuchungen Um die Gesundheit der Rasse zu verbessern, sind auch genetische Untersuchungen sehr erwünscht. Dabei sollten rassenspezifische Erbkrankheiten untersucht werden. Diese können bei Laboklin mit dem Paket Französische Bulldogge getestet werden. Beispiel rassenspezifischer Erbkrankheiten: Degenerative Myelopathie (DM), Cystinurie (Cy), Chondrodystrophie (CDDY), Chondrodysplasie (CDPA), Canine Multi-Focal Retinopathie (cmr1), Congenitale Hypothyreose (CHG), Hereditäre Katarakt (HSF4). Auch Parameter wie der genomische Inzuchtkoeffizient können in der Zucht sehr hilfreich sein. Bei Unsicherheit über das Vorhandensein eines Merle-Gens, sollte ein Gentest durchgeführt werden, da Merle x Merle – Verpaarungen verboten sind.
6.3. HD und ED-Untersuchung Untersuchungen von Hüfte und Ellenbogen müssen von einem Tierarzt durchgeführt werden. 7. Zuchtausschlussgründe 7.1. Gesundheitliche hörbare und sichtbare Atemnot, extremes Schnarcheln/Röcheln mit starken Atemproblemen, erfolgte operative Massnahmen um die Atmung zu verbessern
7.2. Starke Augenprobleme
7.3. Ein- oder beidseitiger Hodenhochstand
7.4. Weitere vererbbare Krankheiten oder Beeinträchtigungen, welche von klinischer Relevanz sind
7.5. Erhebliche Aggressivität oder übermässige Ängstlichkeit8. Hinweise Jeder Züchter hat sich ausreichend zu informieren über Zucht, Rasse, Gesundheitsproblematiken aber auch über rechtliche Aspekte. Oberstes Ziel sollte immer die Verbesserung der Rasse bezüglich der Gesundheit und dem Tierwohl sein im Sinne des Schweizer Tierschutzgesetz, der Tierschutzverordnung und den Verordnungen über Tierschutz beim Züchten. Um die Gesundheit und die Rasse der Französischen Bulldogge nachhaltig zu verbessern, muss die Gesundheit der Französische Bulldogge im Gesamtbild betrachtet werden. Es ist durchaus möglich, dass gewisse Fehler geduldet werden können insofern andere gesundheitliche Merkmale nützlich für die Rasse sind. Ausserdem ist es möglich, dass die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und an die Zucht im Laufe der Zeit geändert bzw. verschärft werden. Züchter dürfen und sollten sich bei Fragen, Unklarheiten oder Anliegen bei Natasha Koller (Präsidentin FB SRZ) unter 076 283 61 77 melden.
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