Präsidentin Jaquemet Andrea
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Voraussetzungen für eine Zuchtzulassug
Ein Nachweis über den Genotypen des vorgestellten Hundes bzgl. folgender Augenerkrankungen muss bei ZTP vorliegen:
prcd-PRA (progressive rod cone degeneration), pcrd4/cord1-PRA (cone rod dystrophy 4)
Ein Nachweis über den Genotypen des vorgestellten Hundes betreffend folgender Erbanlagen für das Fell und die Fellfarbe muss zur ZTP vorliegen:
a) Furnishing (RSPO2-Gen)
b) Dilution (MLPH-GEN)
c) Merle (SILV-Gen)
Anlageträger dürfen nur mit nachweislich freien Partnern verpaart werden
PL Patella Luxation Untersuch
Folgende Punkte gelten als grundsätzlich von der Zucht und Erteilung einer Zuchtzulassung ausschließende Fehler:
a) Rückbiss, Kreuzbiss
b) starker Vorbiss
c) Fehlen von mehr als zwei Schneidezähnen
d) Widerristhöhe von mehr als 28 cm
e) Gewicht bei ZTP von mehr als 5 kg
f) Gewicht bei ZTP von weniger als 2 k
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Es wird vertraglich (Kaufvertrag) und auf der Ahnentafel festgehalten, ob der Hund zur Zucht freigegeben wurde oder nicht. Mit Hunden die nicht zur Zucht zugelassen sind, darf nicht weitergezüchtet werden. Wenn trotzdem gezüchtet wird, werden für die Welpen keine Ahnentafeln ausgestellt. (Weitere Konsequenzen werden im Kaufvertrag des jeweiligen Züchters selbst festgesetzt.) NOT FOR BREEDING kann nur der Züchter des jeweiligen Hundes aufheben lassen!