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Grossrieder Carmen Präsidentin & Zuchtwartin MASCS Tel. 079 456 32 78
Jaquemet Manuela Beisitzende MASCS Tel. 079 401 76 65
Rippin Eva Beisitzende MASCS Tel. 076 389 44 16
OBLIGATORISCH
• Gentest von MDR1, CEA, prcd PRA, HSF4, DM, NCL, MH, NAD und CDDY sind obligatorisch.
DNA- Gentests werden nur anerkannt, wenn sie durch ein akkreditiertes und/oder zertifiziertes
Labor im In- oder Auslands durchgeführt worden sind. (z.B. Laboklin, Tilia, Slovgen…) Jeder Hund muss seine eigene Gentests vorweisen. Frei durch Eltern p.P - per Parentage ist für die
Zuchtzulassung nicht gültig. Träger (+/-) dürfen nur mit freien Hunden (+/+) verpaart
werden. Betroffene (-/-) sind von der Zucht ausgeschlossen.
• CDDY Träger (+/-) und Betroffene (-/-) sind von der Zucht ausgeschlossen.
• Augenattest ist nur gültig von einem SAVO Augenspezialist und darf zum Zeitpunkt der
Zuchtzulassung nicht älter als 12 Monate sein und frei in allen Punkten.
• Röntgenuntersuchung; Zur Zucht zugelassen sind HD A und HD B, sowie ED 0 und ED1.
Das Mindestalter für das HD/ ED Röntgen beträgt 12 Monate und muss von Spezialisten (Dipl.)
ECVDI) ausgewertet worden sein. LS- ÜGW, Betroffene dürfen nur mit freien Hunden verpaart
werden.
• Für die Zuchtzulassung braucht es vom jeweiligen Hund ein Foto von vorne (Kopf) und stehend
von beiden Seiten (Körper).
ERWÜNSCHT-nicht obligatorisch
• Zahnstatus Kontrolle durch TA. Bei Auffälligkeiten auf den Fotos für die Zuchtzulassung darf
vom MASCS eine Bestätigung des Tierarztes verlangt werden.
• Herzultraschall
• Patellaruntersuchung
• OCD Röntgen
• Merle -Faktor per Gentest
EINGESCHRÄNKT ZUR ZUCHT ZUGELASSEN
• ED 1 (Verpaarung nur mit ED 0)
• Fehlende Zähne- Verpaarung nur mit vollzahnigem Partner
• NBT (Natural Bobtail) Verpaarung nur mit langen Ruten
ZUCHTAUSSCHLUSS
• HD C, HD D, HD E
• ED 2 und ED 3
• Vorbiss & Rückbiss von mehr als 2mm
• Iriskolobom/ Irishypoplasie - der Augenuntersuchungsbogen ist nicht in allen Punkten frei
• Epilepsie
• Angeborene Taubheit
• Blindheit
• Ein mehr als 50% umpigmentierter Nasenschwamm
• Un - oder teilpigmentierte Lidränder
• Weisse Fellflecken / Whiteheads- Weissfärbung über ein/beide Augen
• Kryptorchismus: ein, -oder beidseitig
• Missbildungen
• Stehohren
ANDERE WICHTIGE BEDINGUNGEN
• Die erste Wurfabnahme inkl. Zuchtstätten Kontrolle wird von einem Zuchtwart des SRZ
abgenommen.
• Die Grösse des Mini Australian/American Shepherd lassen wir momentan noch offen- Jeder Züchter sollte jedoch das Ziel haben nach dem Rassenstandart zu züchten.
• Es sind mit Zuchthündinnen Zuchtpausen von mindestens einem Läufigkeitsintervall
einzuhalten. Hündinnen dürfen nicht mehr als 5 Würfe in ihrer Zuchtlaufbahn bekommen.
• Rüden können mit 15 Monaten zur Zucht zugelassen werden. Hündinnen dürfen mit 22 Monaten das erste Mal gedeckt werden und scheiden mit Vollendung des 8. Lebensjahres aus der Zucht aus.
• Eine jährliche Augenuntersuchung der Zuchthunde ist sehr erwünscht.
• Die Eltern besitzen eine Ahnentafel (for Breeding) eines anerkannten Mini Australian / American
Shepherd, Standart Australian Shepherd Vereines ( MASCE e.V., FCI, MASCA, ASCA,
EMASCD, IMASC, AKC, ASDR…). Bei einer Verpaarung mit Standart Australian Shepherd
muss mindestens ein Elternteil als Mini Australian/ American Shepherd registriert sein, damit die Nachkommen als Mini Australian/ American Shepherd aufgenommen werden.
• Verpaarungen zwischen den einzelnen Clubs/ Vereine sind erlaubt und wünschenswert
(Genpol). Die Nachkommen bekommen die Ahnentafel vom SRZ.
• Nachkommen aus Elterntieren ohne Zuchtzulassung erhalten erst dann eine Abstammungs-Urkunde des SRZ, wenn die Zuchtzulassung (for Breeding) der Elterntiere vorliegt.
• Es wird vertraglich (Kaufvertrag) und auf der Ahnentafel festgehalten, ob der Hund zur Zucht freigegeben wurde oder nicht. Mit Hunden, die nicht zur Zucht zugelassen sind, darf nicht weitergezüchtet werden. Wenn trotzdem gezüchtet wird, werden für die Welpen keine Ahnentafeln der MASCS/ SRZ ausgestellt. (Weitere Konsequenzen werden im Kaufvertrag des jeweiligen Züchters selbst festgesetzt)
• NOT FOR BREEDING kann nur der Züchter des jeweiligen Hundes aufheben lassen!
ZUCHTAUSSCHLUSS
HD C, HD D, HD E • ED 2 und ED 3 • Vorbiss & Rückbiss von mehr als 2mm • Iriskolobom • Epilepsie • Angeborene Taubheit • Blindheit • Ein mehr als 50% umpigmentierter Nasenschwamm • Un- oder teilpigmentierte Lidränder • Weisse Fellflecken • Kryptorchismus: ein-oder beidseitig • Missbildungen • Stehohren beim Rüde
ANDERE WICHTIGE BEDINGUNGEN • Die erste Wurfabnahme inkl. Zuchtstättenkontrolle wird von einem Zuchtwart des SRZ abgenommen. • Die Grösse des Mini Australian/ American Shepherd lassen wir momentan noch offen- Jeder Züchter sollte jedoch das Ziel haben nach dem Rassenstandart zu züchten. • Es sind mit Zuchthündinnen Zuchtpausen von mindestens einem Läufigkeitsintervall einzuhalten. Hündinnen dürfen nicht mehr als 5 Würfe in ihrer Zuchtlaufbahn bekommen.

MASC/SRZ Treffen


