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Grossrieder Carmen Präsidentin & Zuchtwartin MASCS Tel. 079 456 32 78

Jaquemet Manuela Beisitzende MASCS Tel. 079 401 76 65

Rippin Eva Beisitzende MASCS Tel. 076 389 44 16

OBLIGATORISCH

Gentest von MDR1, CEA, prdcPRA, HSF4, DM, NCL, MH sind obligatorisch.

DNA- Gentests werden nur anerkannt, wenn sie durch ein akkreditiertes und/oder zertifiziertes Labor im In- oder Auslands durchgeführt worden sind. (z.B. Laboklin, Talia, Slovgen…)

Jeder Hund muss seine eigene Gentests vorweisen. Frei durch Eltern p.P - per Parentage (per Erbgang) ist für die Zuchtzulassung nicht gültig.

Träger (+/-) dürfen nur mit freien Hunden (+/+) verpaart werden.

Betroffene (-/-) sind von der Zucht ausgeschlossen.

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Augenattest ist nur gültig von einem SAVO Augenspezialist und darf zum Zeitpunkt der Zuchtzulassung nicht älter als 12 Monate sein und frei in allen Punkten.

Röntgenuntersuchung: Zur Zucht zugelassen sind HD A und HD B, sowie ED 0 und ED1. Das Mindestalter für das HD/ ED Röntgen beträgt 12 Monate und muss von Spezialisten (dipl. ECVDI) ausgewertet worden sein.

Erwünscht
Zahnstatus Kontrolle durch TA. Bei Auffälligkeiten auf den Fotos für die Zuchtzulassung darf vom MASCS eine Bestätigung des Tierarztes verlangt werden.
Herzultraschall
Patellauntersuchung
OCD Röntgen
Ls-ÜGW, kann durch HD/ ED Röntgen gleich mitbestimmt werden (ohne weiteren Aufwand)
Merle -Faktor per Gentest
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EINGESCHRÄNKT ZUR ZUCHT ZUGELASSEN
ED 1 (Verpaarung nur mit ED 0)
Fehlende Zähne
NBT (Natural Bobtail) Verpaarung nur mit langen Ruten
ZUCHTAUSSCHLUSS
HD C, HD D, HD E • ED 2 und ED 3
Vorbiss & Rückbiss von mehr als 2mm
Hunde mit mehr als 2 fehlenden Zähnen
Iriskolobom
Epilepsie
Angeborene Taubheit
Blindheit
Ein mehr als 50% umpigmentierter Nasenschwamm
Un- oder teilpigmentierte Lidränder
Weisse Fellflecken
Kryptorchismus: ein-oder beidseitig
Missbildungen
Stehohren
ANDERE WICHTIGE BEDINGUNGEN
Bevor man die Zuchtnamen Urkunde bekommt, wird vorher eine Zuchtstättenkontrolle durchgeführt. Danach können die Zuchtzulassungen der einzelnen Hunde beantragt werden.
Die Grösse des Mini Australian/ American Shepherd lassen wir momentan noch offen- Jeder Züchter sollte jedoch das Ziel haben nach dem Rassenstandart zu züchten.
Es sind mit Zuchthündinnen Zuchtpausen von mindestens 12 Monaten zwischen Bedeckung bzw. Von mindestens einem Läufigkeitsintervall einzuhalten. Hündinnen dürfen nicht mehr als 5 Würfe in ihrer Zuchtlaufbahn bekommen.
Miniature American Shepherd 6ed30301-a9e
Rüden können mit 15 Monaten zur Zucht zugelassen werden. Hündinnen dürfen mit 22 Monaten das erste Mal gedeckt werden und scheiden mit Vollendung des 8. Lebensjahres aus der Zucht aus.
Eine jährliche Augenuntersuchung der Zuchthunde ist sehr erwünscht.
Die Eltern besitzen eine Ahnentafel (for Breeding) eines anerkannten Mini Australian / American Shepherd, Standart Australian Shepherd Vereines ( MASCE e.V., FCI, MASCA, ASCA, EMASC, IMASC, AKC, ASDR…). Bei einer Verpaarung mit Standart Australian Shepherd muss mindestens ein Elternteil als Mini Australian/ American Shepherd registriert sein, damit die Nachkommen als Mini Australian/ American Shepherd aufgenommen werden.
Verpaarungen zwischen den einzelnen Clubs/ Vereine sind erlaubt und wünschenswert (Genpol). Die Nachkommen bekommen die Ahnentafel vom SRZ.
Nachkommen aus Elterntieren ohne Zuchtzulassung erhalten erst dann eine AbstammungsUrkunde der SRZ, wenn die Zuchtzulassung (for Breeding) der Elterntiere vorliegt.
Es wird vertraglich (Kaufvertrag) und auf der Ahnentafel festgehalten, ob der Hund zur Zucht freigegeben wurde oder nicht. Mit Hunden die nicht zur Zucht zugelassen sind, darf nicht weitergezüchtet werden. Wenn trotzdem gezüchtet wird, werden für die Welpen keine Ahnentafeln der MASCS/ SRZ ausgestellt. (Weitere Konsequenzen werden im Kaufvertrag des jeweiligen Züchters selber festgesetzt)
NOT FOR BREEDING kann nur der Züchter des jeweiligen Hundes aufheben lassen!
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